Reisekrankenversicherung
Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt Ihre Aufwendungen für medizinische Behandlungen im Ausland und ermöglicht Ihnen den kostenlosen Kranken-Rücktransport nach Deutschland. Dieser Versicherungsschutz ist für Reisende im Ausland auf jeden Fall empfehlenswert.
Es gibt zahlreiche Reiseversicherungsanbieter auf dem Markt. Die wichtigsten Arten der Reiseversicherungen sind:
- die Reiserücktrittskosten-Versicherung
- die Reise-Krankenversicherung und
- die Reise-Gepäckversicherung.
Diese Policen können Sie sowohl als Paket als auch einzeln abschließen. Wie umfassend Sie sich auf Auslandsreisen schützen möchten, hängt von vielen Faktoren ab. (wie lang Sie unterwegs sind, wie viele Länder Sie besuchen, womit Sie reisen usw.) Eine Reisekrankenversicherung ist vor allem für gesetzlich versicherte Personen sinnvoll, aber auch Personen, die eine private Krankenversicherung haben, sollten dessen Leistungsumfang genau überprüfen, bevor sie eine Reise ins Ausland machen möchten. Es gibt zwei Arten von Auslandskrankenversicherungen: Zum einen können Sie durch eine Jahres-Police alle Reisen ins Ausland während dieses Zeitraums versichern. In diesem Fall dürfen Sie sich höchstens 42 Tage durchgehend pro Reise im Ausland aufhalten. Sie bezahlen dann einen pauschalen Jahresbetrag.
Die andere Möglichkeit ist eine Auslandskrankenversicherung für eine bestimmte Reise. Diese Auslandsreise-Krankenversicherung gilt nur für die versicherte Dauer der Reise.
Eine Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich alle Kosten, die durch einen Arztbesuch oder Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland, einschließlich Krankenrücktransport, entstehen können, sowie die Kosten für Medikamente und Verbandmittel.
Besonders für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen ist eine Reisekrankenversicherung empfehlenswert, da sie bei Auslandsaufenthalten oft nur unzureichend abgesichert sind. Wer eine private Krankenversicherung hat, sollte auch dessen Leistungsumfang auch überprüfen, da ein medizinisch notwendiger Rücktransport auch in den Leistungsumfang der privaten Krankenkassen nur selten enthalten ist.
Der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung wird deshalb immer wieder empfohlen. Die Reise-Krankenversicherung ist besonders in folgenden Fällen erforderlich:
- Längere Aufenthalte Deutscher im Ausland (ab ca. 6 Wochen bis zu 5 Jahren) - Aufenthalt ausländischer Gäste in der Bundesrepublik. In diesem Fall kann die Reise-Krankenversicherung für den ausländischen Gast Bedingung für die Austellung des Visums sein. - Kürzere Aufenthalte im Ausland. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Urlaubsreise. Privat krankenversicherte Personen sollten in diesem Fall vor dem Abschluss einer Reise-Krankenversicherung ihren Versicherer fragen, ob Urlaube durch den bestehenden Versicherungsvertrag schon abgesichert sind.
Quelle: versicherungvergleich.info